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Text gilt ab: 28.06.2007
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Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit

KWMBl. I 2007 S. 284


2160-K
Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 28. Juni 2007 Az.: II.7-5 K 6080-3.65 770
Herr Staatsminister Schneider und die Präsidentin des Bayerischen Jugendrings, Frau Kobriger, haben am 20. Juni 2007 eine gemeinsame Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit unterzeichnet. Der Text der Rahmenvereinbarung sowie von zwei Mustervereinbarungen befinden sich in der Anlage dieser Bekanntmachung.
Die Rahmenvereinbarung fußt auf zwei Merkmalen der Jugendarbeit, die die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule unterstützen und ergänzen können:
1.
Bildungsauftrag der Jugendarbeit
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII schreibt in § 11 der Jugendarbeit einen eigenständigen Bildungsauftrag zu. Schwerpunkte der Bildungsarbeit liegen neben der Werteorientierung (nach Verbänden mit unterschiedlichen Schwerpunkten), einer Freizeit-, Medien- und Umwelterziehung vor allem in der Ausbildung und Stärkung personaler und sozialer Kompetenzen.
Diesen Bildungsauftrag erfüllt die Jugendarbeit vor allem in eigenen Veranstaltungen und Einrichtungen der Jugendverbände oder Jugendringe.
2.
Gleiche Menschen – gleiche Ziele
Die der Jugendarbeit zugrunde liegenden Bildungsziele überschneiden sich teilweise eng mit Bildungszielen der Schule, was Kompetenzen im personalen und sozialen Bereich anbelangt, Freizeit-, Umwelt- oder Medienverhalten. Es sind auch größtenteils dieselben Menschen – vormittags in der Schule, nachmittags im Jugendverband. Die Jugendarbeit in Bayern erreicht mit ihren Angeboten ca. 88 % der Jugendlichen, immerhin noch 65 % mit eigenem Engagement in einem Verband.
Praxis der Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit
Der Bayerische Jugendring hat in einem Modellprojekt J.a.m.b.u.s. (Jugendarbeit macht Bildung und Schule, www.jambus.bjr.de) verschiedene Möglichkeiten der Zusammenarbeit erprobt. Beteiligt waren alle Schularten und erprobt wurden unterschiedliche inhaltliche und organisatorische Modelle von der reinen Jugendverbandsarbeit über inhaltliche Kooperationen bis hin zu organisatorischen Kooperationen.
Über dieses Modellprojekt hinaus gibt es in fast allen Landkreisen bereits eine Fülle konkreter Kooperationen, die vor Ort von Schule und Jugendverband bzw. Kreis- oder Stadtjugendring eingerichtet wurden.
Die neue Rahmenvereinbarung hat zum Ziel, bestehende Kooperationen zu stärken sowie weitere Schulen und Jugendverbände zu Kooperationen zu ermuntern.
Erhard
Ministerialdirektor