Inhalt

Text gilt ab: 15.02.2020

1. Unterrichtsbesuche

Die Fachberater/innen besuchen im Auftrag des Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamtes und des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus den Unterricht in Evangelischer Religionslehre. Sie haben dabei auf Didaktik, Methodik und Lehrplanbezug des Unterrichts sowie auf die Rahmenbedingungen des Faches in den Schulen zu achten. Ferner beraten sie die Lehrkräfte und auf Wunsch auch die Schulleitung der besuchten Schulen. Zu unterscheiden sind:

1.1 Unterrichtsbesuche mit qualifizierendem Charakter

Dazu gehören Besichtigungen zur Feststellung der Eignung von Pfarrerinnen und Pfarrern für den Dienst als hauptberufliche Lehrkräfte am Gymnasium, ggf. Besichtigung zur Feststellung der Eignung von Lehrkräften, deren Ausbildung von der bayerischen Lehramtsausbildung abweicht und Besichtigungen aus besonderem Anlass. Sie finden grundsätzlich unangekündigt statt. Über jede Besichtigung legen die Fachberater/innen dem Landeskirchenamt und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Bericht vor.

1.2 Unterrichtsbesuche mit beratendem Charakter

Innerhalb der ersten sechs Dienstjahre nach der Einstellung werden alle Lehrkräfte für Evangelische Religionslehre am Gymnasium durch die zuständige Fachberaterin / den Fachberater besucht. Diese Unterrichtsbesichtigungen haben ausschließlich beratenden Charakter und werden der Lehrkraft durch den Fachberater / die Fachberaterin angekündigt. Sie stehen nicht im Zusammenhang mit der Probezeitbeurteilung bzw. der periodischen Beurteilung und dienen nicht der kirchlichen Überprüfung der schrift- und bekenntnisgemäßen Erteilung des Religionsunterrichts. Über diese Unterrichtsbesichtigungen legen die Fachberater/innen dem Landeskirchenamt und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen jährlichen Sammelbericht vor.