Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2008

4. Qualifikationspflicht

Die Liste der besuchten führungsrelevanten Fortbildungen samt Teilnahmenachweisen – das Portfolio zum Modul A – ist beim Auswahlverfahren – neben den dienstlichen Beurteilungen einschließlich der Verwendungseignung – eine der Entscheidungsgrundlagen für die auswählende Instanz. Sie wird den Bewerbungsunterlagen beigelegt.
Mit dem Portfolio wird anhand von Teilnahmebescheinigungen bzw. Zertifikaten der Besuch von führungsrelevanten Lehrgängen im Umfang von 10 Tagen nachgewiesen. Die Lehrgänge sollen Inhalte aus dem Modul A abdecken; dabei wird die Teilnahme am Orientierungslehrgang besonders empfohlen.
Über die Gewichtung der Lehrgangsinhalte entscheidet die auswählende Behörde. Sie entscheidet auch, inwieweit gegebenenfalls die erfolgreiche Tätigkeit in einem Amt auf den geforderten Lehrgangsumfang angerechnet werden kann.