Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2007
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument (inaktiv)

Preise für hervorragende Hochschulabschlüsse oder Promotionen von weiblichen Studierenden der Ingenieurwissenschaften

KWMBl. I 2006 S. 360


2210.1.3-WK
Preise für hervorragende Hochschulabschlüsse oder
Promotionen von weiblichen Studierenden der Ingenieurwissenschaften
(Ingenieurinnenpreis - IngP) 1
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
vom 26. Oktober 2006 Az.: X/2 - H 2485.1 - 10b/34 155
geändert durch Bekanntmachung vom 8. Mai 2007 (KWMBl I S. 226)
1.
Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst verleiht nach Maßgabe des Bayerischen Staatshaushalts an weibliche Studierende der In-genieurwissenschaften jährlich fünf Preise für hervorragende Hochschulabschlüsse oder Promotionen. Die Preise betragen jeweils 2.000 EURO. Eine Teilung der Preise findet in der Regel nicht statt.
2.
Voraussetzung für die Verleihung der Preise ist, dass die Abschlussprüfung beziehungsweise die Promotion an einer Hochschule in Bayern durchgeführt wurde.
3.
Die Preise werden auf Vorschlag der bayerischen Hochschulen verliehen. Vorschlagsberechtigt sind der Universität Bayern e.V. mit einem Vorschlag für zwei Preise sowie der Hochschule Bayern e.V. mit einem Vorschlag für drei Preise.
4.
Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, welche gleichzeitig mit dem Preis ausgehändigt wird.
5.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 24. September 1995 (KWMBl I S. 441), geändert durch Bekanntmachung vom 19. Dezember 2001 (KWMBl I 2002 S. 36), außer Kraft.
Dr. Thomas Goppel
Staatsminister

1 [Amtl. Anm.:] Kurzbezeichnung und Abkürzung inoffiziell