Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2008

1.   Sachverständigenverzeichnisse

1.1  

Das Staatsministerium der Justiz und die anderen Bayerischen Staatsministerien veröffentlichen keine amtlichen Verzeichnisse der öffentlich bestellten Sachverständigen.

1.2  

Auf folgende nichtamtliche Verzeichnisse wird hingewiesen:

1.2.1  

Die von den Industrie- und Handelskammern in Bayern und die von den Regierungen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in einer bundesweiten Datenbank im Internet unter www.svv.ihk.de abrufbar. Die von den bayerischen Handwerkskammern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können im Internet unter www.handwerkskammer.de abgerufen werden. Unter diesen Adressen kann auch nach Sachverständigen gesucht werden, die in anderen Bundesländern von den dort zuständigen Bestellungskörperschaften öffentlich bestellt worden sind. Das in Papierform veröffentlichte Gesamtverzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird zum Jahresende 2008 eingestellt.

1.2.2  

Der Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger e. V., Arcostraße 5, 80333 München, gibt regelmäßig ein Sachverständigenverzeichnis heraus. In diesem Verzeichnis sind die Mitglieder des Landesverbandes aufgeführt; es wird vom Herausgeber den Gerichten übergeben.

1.3  

Die Bayerische Landesärztekammer, Mühlbaurstraße 16, 81677 München, Telefon 089/4147-0, Fax 089/4147-280, benennt bayerischen Gerichten und Behörden geeignete Sachverständige aus ihrem Zuständigkeitsbereich.