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Text gilt ab: 01.12.2007
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2003.4-J

Dienstvereinbarung über die Nutzung von Internet und E-Mail im Bayerischen Staatsministerium der Justiz sowie bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizbehörden in dessen Geschäftsbereich

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 21. November 2007, Az. 1500 - VI - 1178/97

(JMBl. 2008 S. 2)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung über die Dienstvereinbarung über die Nutzung von Internet und E-Mail im Bayerischen Staatsministerium der Justiz sowie bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden in dessen Geschäftsbereich vom 21. November 2007 (JMBl. 2008 S. 2)

Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Interessen und Belange der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (im Folgenden Beschäftigte) schließen das Bayerische Staatsministerium der Justiz und der in seinem Zuständigkeitsbereich gebildete Hauptpersonalrat beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie Hauptstaatsanwaltsrat (im Folgenden: Hauptpersonalvertretungen) gemäß Art. 73 in Verbindung mit Art. 75a Abs. 1 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) und Art. 17 Abs. 2 Bayerisches Richtergesetz (BayRiG) im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit auf Basis der Richtlinie über die Nutzung von Internet und E-Mail in der bayerischen Staatsverwaltung (BayITR-05) folgende Dienstvereinbarung: