Text gilt ab: 01.12.2007
14.
Soweit das Bayerische Staatsministerium der Justiz Aufgaben des IT-Betriebs an Dienstleister (z.B. private Unternehmen, staatliche Rechenzentren) überträgt, stehen diesen die Befugnisse nach Maßgabe der hierüber geschlossenen Dienstleistungsvereinbarungen zu.