Inhalt

Text gilt ab: 23.01.2007
Fassung: 01.12.2006
§ 3
Zustimmung zur Einführung, Anwendung und erheblichen Änderung;
Unterrichtungspflichten
1.
Hauptpersonalrat und Hauptrichterrat stimmen der Einführung, Anwendung und erheblichen Änderung sowie dem Einsatz des Fachverfahrens forumSTAR samt Textsystem gemäß Art. 70 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 75a Abs. 1 Nr. 1 BayPVG sowie Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2, Art. 2, Art. 32 BayRiG zu. Sie sind im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit unverzüglich und umfassend über die Einführung, Anwendung und erhebliche Änderung des Fachverfahrens forumSTAR samt Textsystem zu informieren.
2.
Mitwirkungsrechte gemäß Art. 76 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 72 BayPVG sowie Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2, Art. 32 BayRiG bleiben unberührt.
3.
Die örtlichen Personal- und Richterräte werden im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit unverzüglich und umfassend über die Einführung, Anwendung und erhebliche Änderung des Fachverfahrens forumSTAR samt Textsystem informiert.