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Text gilt ab: 01.06.2006

5.  

Der Anstaltsleiter berichtet über das Ergebnis der Untersuchung dem Generalstaatsanwalt in München unter Beifügung der Unfallvorgänge und der Gefangenenpersonalakten, wenn

5.1  

der Unfall den Tod des Gefangenen zur Folge hatte,

5.2  

die Verletzung voraussichtlich den Verlust der Erwerbsfähigkeit oder eine dauernde Erwerbsminderung zur Folge haben wird,

5.3  

ein Transportunfall vorliegt,

5.4  

es sonst aus besonderen Gründen angezeigt erscheint.