Text gilt ab: 01.01.2005
631-WK
Vollzug der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
vom 6. Dezember 2004, Az. A 2-M 2013-8/43 468
(KWMBl. I S. 492)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über den Vollzug der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung vom 6. Dezember 2004 (JMBl. S. 492)
I.
Für den Vollzug der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in der jeweils geltenden Fassung wird nach dem Stand vom 01.01.2005 festgestellt:
- 1.
- Die nachstehend aufgeführten Dienststellen sind dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Sinne der VV-BayHO unmittelbar nachgeordnet:Staatliche UniversitätenUniversitätsklinika(ohne Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München)Deutsches Herzzentrum MünchenStaatliche FachhochschulenZentrum für Hochschuldidaktik der bayerischen FachhochschulenVirtuelle Hochschule BayernStaatliche Forschungsanstalt für Gartenbau WeihenstephanGeneraldirektion der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen BayernsBayer. Staatsinstitut für Hochschulforschung und HochschulplanungAkademien der Bildenden Künste München und NürnbergHochschule für Musik und Theater MünchenHochschule für Musik WürzburgHochschule für Fernsehen und Film MünchenBayer. Theaterakademie „August Everding“ im PrinzregententheaterDirektion der Bayerischen StaatsgemäldesammlungenWalhallaverwaltung beim Staatlichen Hochbauamt RegensburgBayerisches Landesamt für Denkmalpflege in MünchenZentralinstitut für Kunstgeschichte in MünchenZentraler Dienst der Bayerischen StaatstheaterBayerische StaatsoperBayerisches StaatsschauspielStaatstheater am GärtnerplatzBayerische StaatsbibliothekGeneraldirektion der Staatlichen Archive BayernsOrff-Zentrum München Staatsinstitut für Forschung und DokumentationInternationales Künstlerhaus Villa Concordia in Bamberg
- 2.
- Zentral- und Mittelbehörden im Sinne der VV-BayHO sind die vorstehend unter Nr. 1 aufgeführten Dienststellen.
- 3.
- Untere Dienststellen im Sinne der VV-BayHO sind alle übrigen, dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nachgeordneten Dienststellen.
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 01.01.2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 26. Oktober 1984 Az.: V/8 - 1/119 569 (KMBl I S. 649) für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst außer Kraft.
Ulrich Wilhelm
Ministerialdirektor