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Text gilt ab: 31.10.2012

2. Geltung der Verwaltungsvorschriften des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen

Für die Regelung der gleitenden Arbeitszeit bei den Justizbehörden gelten grundsätzlich die Bestimmungen in Abschnitt 10 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR) vom 13. Juli 2009 (FMBl S. 190, StAnz Nr. 35) in der jeweils geltenden Fassung.