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Text gilt ab: 17.06.2003
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5. Schlussvorschriften

5.1 

In der Bekanntmachung über Reisekostenvergütung, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung im Rahmen der beamtenrechtlichen Ausbildung vom 18. Juli 1977 (KMBl I S. 466, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 4. März 1983 (KMBl I S. 107), wird Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c Abs. 2 Satz 4 durch den Satz „Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Studienreferendare, Lehramtsanwärter und Förderlehreranwärter), die an mehreren Schulorten eigenverantwortlichen Unterricht erteilen, erhalten Reisekostenvergütung nach Nr. 3.2 der Bekanntmachung über Reisekostenrechtliche Regelungen für Lehrkräfte und Förderlehrer an staatlichen Schulen, Kollegs, Studienkollegs und an den Staatsinstituten für die Ausbildung von Fachlehrern und Förderlehrern vom 3. August 1998 (KWMBl I S. 421).“ ersetzt.

5.2 

Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 1998 in Kraft; gleichzeitig wird die Bekanntmachung über Reisekostenvergütung für Lehrer und Förderlehrer an staatlichen Schulen sowie für Lehrer an Kollegs zur Erlangung der Hochschulreife, an Studienkollegs bei den wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen und an den Staatsinstituten für die Ausbildung von Fachlehrern und Förderlehrern vom 7. August 1984 (KMBl I S. 399), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 11. Dezember 1997 (KWMBl I 1998 S. 15), aufgehoben.
I. A.
Falckenberg
Ministerialdirigent
KWMBl I 1998 S. 421