LfFGO
Text gilt ab: 01.10.2022
Fassung: 01.08.2005

IV. Geschäftsgang

§ 15 Beschleunigungsgrundsatz
§ 16 Behandlung der Eingänge bei den zuständigen Stellen
§ 17 Vorlage an die Präsidentin oder den Präsidenten des Landesamtes für Finanzen
§ 18 Vorlage an die Leiterinnen und Leiter der Dienststellen sowie Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter
§ 19 Sicht- und Geschäftsgangvermerke
§ 20 Rücksprachen
§ 21 Zeichnungsregelung auf Entwürfen
§ 22 Dienstsiegel