Inhalt

GmkgÄndBek
Text gilt ab: 19.09.2006

2. Änderungen im Bestand der Gemarkungen (Neubildung, Zusammenlegung, Umgliederung)

2.1 

Änderungen im Bestand der Gemarkungen werden nach Anhörung der Leiter der betroffenen Amtsgerichte durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation verfügt.

2.2 

1Änderungen im Bestand der Gemarkungen werden nur vorgenommen, wenn dies im Interesse der Übersichtlichkeit von Grundbuch und Liegenschaftskataster notwendig ist. 2Bei Änderungen im Bestand der Gemeinden und gemeindefreien Gebiete werden die Gemarkungen in der Regel unverändert belassen.