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Schutzgru – sex. Bel.
Text gilt ab: 01.01.2002

5.  

Unabhängig von Nummer 4 haben die Betroffenen die Möglichkeit, sich wegen der Belästigung an die Gleichstellungsbeauftragten oder die Ansprechpartner für Gleichstellungsfragen oder den Personalrat ihrer Dienststelle zu wenden. Diese sind ebenfalls Anlaufstelle, informieren über mögliche weitere Schritte und Hilfeangebote. Auf Wunsch der Betroffenen teilen die Gleichstellungsbeauftragten, die Ansprechpartner bzw. der Personalrat den nach Nummer 4 zuständigen Stellen den Sachverhalt mit, damit diese die dort genannten Maßnahmen treffen können. Die in Satz 1 genannten Stellen sind ebenso wie die in Nummer 4 genannten Stellen zur Verschwiegenheit verpflichtet.