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Schutzgru – sex. Bel.
Text gilt ab: 01.01.2002

3.  

Den Betroffenen wird empfohlen, im Fall einer sexuellen Belästigung der belästigenden Person zunächst klar und unmissverständlich deutlich zu machen, dass deren Verhalten unerwünscht ist, als verletzend oder missachtend empfunden wird und das Arbeitsklima stört. Dazu kann es zweckmäßig sein, kollegiale Hilfe einzuschalten. Sind die Bemühungen der betroffenen Person, die sexuelle Belästigung zu unterbinden, erfolglos, so sollte sie sich an Vorgesetzte, Dienstvorgesetzte oder die personalverantwortliche Stelle wenden.