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InnovR
Text gilt ab: 01.11.2008

4.   Verfahren

4.1   Innovationszentrale Moderne Verwaltung und Innovationszirkel

Bei der Staatskanzlei wird die Innovationszentrale Moderne Verwaltung eingerichtet, bei den Staatsministerien und den von ihnen bestimmten Behörden werden Innovationszirkel eingerichtet. Die Mitglieder nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr und dürfen an der Bewertung eigener Vorschläge nicht teilnehmen. Sie entscheiden weisungsfrei über Annahme und Prämierung der Verbesserungsvorschläge.

4.2   Innovationszentrale Moderne Verwaltung

Die Innovationszentrale Moderne Verwaltung ist ausschließlich für ressortübergreifende Vorschläge zuständig. Bei der Innovationszentrale Moderne Verwaltung ist eine Datenbank eingerichtet, in der alle Verbesserungsvorschläge mit folgenden Angaben gespeichert werden:
(1)
Name der Einsenderin / des Einsenders, soweit nicht anonym zu behandeln
(2)
Kennwort
(3)
Dienststelle und Dienststellennummer
(4)
Erstes Eingangsdatum
(5)
Stichwort / Kurztext des Verbesserungsvorschlags
(6)
Zuständiger Innovationszirkel
(7)
Ergebnis der Bewertung / Prämierung durch Innovationszentrale Moderne Verwaltung / Innovationszirkel (Geldbetrag, Werte der Sachprämien oder Dienstbefreiung), Entscheidungsdatum
Die Angaben zu (1) stehen ausschließlich der Innovationszentrale und den Innovationszirkeln der Staatsministerien zur Verfügung. Die Angaben zu (2) bis (7) stehen allen Behörden und Interessierten grundsätzlich zur Verfügung, weiter gehende Anfragen sind an den jeweiligen Innovationszirkel oder die Innovationszentrale Moderne Verwaltung zu richten. Die Nutzung der Datenbank erfolgt über das Behördennetz. Dies bedeutet auch, dass die Pflege der Daten dezentral von jedem Innovationszirkel ab dem Zugang über das Behördennetz erfolgt. Der Informationsaustausch mit anderen Ländern und mit dem Bund erfolgt über die Innovationszentrale Moderne Verwaltung.
Zu den Sitzungen der Innovationszentrale Moderne Verwaltung lädt die bei der Staatskanzlei gebildete Geschäftsstelle die von den Ministerien benannten Vertreter und einen Vertreter der jeweiligen Hauptpersonalvertretung des Geschäftsbereichs ein, dem die Einsenderin / der Einsender des Verbesserungsvorschlags angehört. Es besteht keine Teilnahmepflicht. Jedes Ressort und der Vertreter der Hauptpersonalvertretung haben eine Stimme. Bei Stimmengleichheit ist der Vorschlag abgelehnt.
Bei Bedarf können weitere sachverständige Personen (z.B. Vertreter der am Vollzug beteiligten Behörden) zu den Sitzungen beratend hinzugezogen werden. Das Nähere kann in einer Geschäftsordnung geregelt werden.

4.3   Innovationszirkel

Bei jedem Staatsministerium und an den von den Staatsministerien bestimmten Behörden wird ein Innovationszirkel gebildet.
Die Bearbeitung übergreifender und / oder herausragender Vorschläge im eigenen Geschäftsbereich obliegt dem Innovationszirkel des jeweiligen Staatsministeriums. Im Übrigen kann jedes Staatsministerium die Zuständigkeit seines Innovationszirkels und der Innovationszirkel bei den nachgeordneten Behörden regeln.
Ein Innovationszirkel besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Angehörigen des Staatsministeriums bzw. der nachgeordneten Behörde, darunter einem Vertreter der zuständigen Personalvertretung und einer sachverständigen Person. Die Behördenleitung bestimmt den Vorsitzenden.
Bei Bedarf kann der Innovationszirkel die Einsenderinnen und Einsender oder weitere sachverständige Personen beratend hinzuziehen.
Ein Mitglied kann an der Beratung und der Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Gleiches gilt, wenn ein Mitglied bereits mit dem Vorschlag dienstlich oder in sonstiger Weise befasst war oder ist. Ist ein Mitglied nicht abstimmungsberechtigt, ist ein Ersatzmitglied zu benennen.
Der Innovationszirkel ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit ist der Vorschlag abgelehnt. Die Mitwirkung eines wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossenen Mitglieds hat die Ungültigkeit des Beschlusses nur zur Folge, wenn sie für das Abstimmungsergebnis entscheidend war.
Der Innovationszirkel kann sich eine Geschäftsordnung geben.

4.4   Behandlung der Verbesserungsvorschläge

Zu Verbesserungsvorschlägen sollen unverzüglich Stellungnahmen der fachlich zuständigen Stellen und Organisationseinheiten innerhalb einer angemessenen Frist eingeholt werden.
Ressortübergreifende Vorschläge sind an die Innovationszentrale Moderne Verwaltung mit einer Stellungnahme weiterzuleiten. Bei überwiegender Zuständigkeit können die Vorschläge an das federführende Staatsministerium abgegeben werden.
Bei übergreifenden und / oder herausragenden Vorschlägen, die auch in anderen Behörden innerhalb eines Geschäftsbereiches umgesetzt werden können, sind die Verbesserungsvorschläge vor einer Entscheidung an das zuständige Staatsministerium abzugeben.

4.5   Entscheidung

Die Innovationszentrale Moderne Verwaltung oder die Innovationszirkel entscheiden unter Ausschluss des Rechtswegs endgültig über die Annahme oder Ablehnung des Verbesserungsvorschlags und die Prämierung.
Bei anonymer Behandlung werden nach der Entscheidung die Namensumschläge geöffnet und die Einsender und ihre Teilnahmeberechtigung festgestellt. Wenn es die Einsender wünschen, sind die Umschläge bei der Ablehnung ungeöffnet zu vernichten.
Über die Behandlung jedes Verbesserungsvorschlags ist ein Protokoll zu führen, das der Vorsitzende unterzeichnet.