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Text gilt ab: 01.11.2008

6.   Sonstiges, Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung

6.1   Arbeitnehmererfindungen

Vorschläge, die aufgrund dieser Richtlinie eingehen, werden nicht darauf geprüft, ob sie Erfindungen oder technische Verbesserungen im Sinn der jeweils geltenden Fassung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen vom 25. Juli 1957 (BGBl III 422-1) sind. Auf die Vergütung nach diesem Gesetz wird eine Prämie angerechnet, die bereits nach dieser Richtlinie gezahlt worden ist.

6.2   Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung

Diese Richtlinie tritt am 1. November 2008 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Oktober 2008 treten die Richtlinien für das Vorschlagswesen in der bayerischen Staatsverwaltung vom 29. Juni 1999 (AllMBl S. 563, StAnz Nr. 28), geändert durch Bekanntmachung vom 6. November 2001 (AllMBl S. 633, StAnz Nr. 46) außer Kraft.
Alle Vorschläge, die vor dem 1. November 2008 eingereicht wurden, werden mit Ausnahme von Nr. 5.4.5 nach den bisher geltenden Richtlinien behandelt.