InnovR
Text gilt ab: 01.11.2008

1.   Grundsätze und Ziele

Staat und Gesellschaft stehen laufend vor neuen, großen Herausforderungen. Reformen und Innovationen sind notwendig, um in einem ständigen Erneuerungs- und Verbesserungsprozess auch durch die Einbindung und die Kreativität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gestaltungsspielräume zu gewinnen.
Seit über 40 Jahren gibt es das Vorschlagswesen in der bayerischen Staatsverwaltung. Seither wurden viele tausend Verbesserungsvorschläge eingereicht und zu einem nicht unerheblichen Teil angenommen, prämiert und in der Praxis erfolgreich umgesetzt.
In den ständigen Erneuerungsprozess sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als die besten „Ideenspeicher“ eingebunden werden. Gemeinsames Ziel ist es, die Verwaltung und die zum Teil komplexen Abläufe auf allen Ebenen zu vereinfachen, zu beschleunigen, zu verbilligen oder in sonstiger Weise (auch durch „kleine“ Vorschläge) weiter zu verbessern.
Den Führungskräften kommt verstärkt die Aufgabe zu, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Verbesserungsvorschlägen anzuleiten, zu motivieren und zu unterstützen. Der Innovationszentrale Moderne Verwaltung und den Innovationszirkeln in den Geschäftsbereichen obliegt es, das Vorschlagswesen übergreifend zu unterstützen und zu fördern.
Das Vorschlagswesen erstreckt sich auf die gesamte bayerische Staatsverwaltung mit Ausnahme der Wirtschaftsbetriebe (VV Nr.1.1.1 zu Art. 26 BayHO), der Rechtsprechung und der politisch gestaltenden Regierungstätigkeit. Auf die nichtstaatliche öffentliche Verwaltung sowie auf staatlich anerkannte oder staatlich genehmigte Privatschulen bezieht es sich nur insoweit, als der Vorschlag eine staatliche Regelung zum Inhalt hat oder seine Verwirklichung von der Änderung einer staatlichen Vorschrift abhängt.
Allen nichtstaatlichen juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, das Vorschlagswesen auch in ihrem Bereich einzuführen oder bereits vorhandene Regelungen den nachstehenden anzugleichen.