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Text gilt ab: 30.09.2008
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Prüfung und Überwachung von Brücken, Tunneln und anderen Ingenieurbauwerken; Leitfaden "Objektbezogene Schadensanalyse"

AllMBl. 2008 S. 517


913-B
Prüfung und Überwachung von Brücken, Tunneln und anderen Ingenieurbauwerken;
Leitfaden "Objektbezogene Schadensanalyse"
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium
des Innern
vom 8. Juli 2008 Az.: IID8-4342-003/04
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
nachrichtlich:
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
1.
Allgemeines
Wesentliche Grundlage einer effektiven Erhaltungsplanung von Brücken, Tunneln und anderen Ingenieurbauwerken sind die Ergebnisse der regelmäßigen Bauwerksprüfungen nach DIN 1076, die alle sechs Jahre als Hauptprüfungen und drei Jahre danach als Einfache Prüfungen durchgeführt werden. Hierbei erfolgt die Erfassung, Bewertung und Auswertung der Ergebnisse der Bauwerksprüfung mit dem Programmsystem SIB-Bauwerke auf Grundlage der RI-EBW-PRÜF. Der Bauwerkszustand wird hierbei durch eine Zustandsnote repräsentiert, die durch ein automatisiertes Verfahren unter Einbeziehung aller nach den Aspekten Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewerteten Einzelschäden ermittelt wird.
Bei komplexen, schwerwiegenden oder unklaren Schadensbildern können über die Bauwerksprüfung hinausgehende detaillierte objektbezogene Schadensanalysen erforderlich werden, um einerseits zu einer genaueren Beurteilung von Schadensausmaß und -ursache sowie zu einer sicheren Schadensbewertung zu gelangen und andererseits geeignete Erhaltungsmaßnahmen festlegen zu können.
Hierzu hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) den Leitfaden "Objektbezogene Schadensanalyse" mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2004 bekannt gemacht. Dieser Leitfaden beschreibt die generelle Vorgehensweise und verweist auf Verfahren und deren Anwendungsgrenzen.
2.
Anwendung
Für detaillierte objektbezogene Schadensanalysen ist künftig bei Ingenieurbauwerken nach DIN 1076 im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung die "Objektbezogene Schadensanalyse" entsprechend dem Leitfaden anzuwenden.
Die Festlegungen des ARS Nr. 14/2004 sind zu beachten.
3.
Bezugsmöglichkeit
Das ARS Nr. 14/2004 ist im Verkehrsblatt, Heft 14, vom 31. Juli 2004 veröffentlicht.
Der Text des Leitfadens steht auf der BASt-Webseite unter www.bast.de (Fachthemen) zum kostenlosen Herunterladen als PDF-Datei zur Verfügung.
Der Leitfaden "Objektbezogene Schadensanalyse" ist in den blauen Ordner "Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauten (RI-ERH-ING)", der beim Verkehrsblatt-Verlag in D-44287 Dortmund, Schleefstraße 14, zu beziehen ist, einzuordnen.
Poxleitner
Ministerialdirektor