Text gilt ab: 30.09.2008

Korrosionsschutz von Stahlbauten; TL/TP-KOR - Stahlbauten, Anhang E, Blatt 97 "Beschichtungsstoffe auf Epoxidharz- und Polyurethangrundlage, schnellhärtend"

AllMBl. 2008 S. 516


913-B
Korrosionsschutz von Stahlbauten;
TL/TP-KOR – Stahlbauten, Anhang E, Blatt 97
"Beschichtungsstoffe auf Epoxidharz- und Polyurethangrundlage, schnellhärtend"
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium
des Innern
vom 8. Juli 2008 Az.: IID8-43420-021/91
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
nachrichtlich:
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
1.
Allgemeines
Das Blatt 97 "Beschichtungsstoffe auf Epoxidharz- und Polyurethangrundlage, schnellhärtend" wurde mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 7/2006 vom 14. März 2006 Az.: S 18/7192.70/11-469676 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekannt gegeben.
Das TL-Blatt 97 ist eine Ergänzung/Fortschreibung der „Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Beschichtungsstoffe für den Korrosionsschutz von Stahlbauten “, Ausgabe 2002 (TL/TP-KOR-Stahlbauten). Diese wurden mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 30/2002 vom 25. November 2002 Az.: S 25/38.5510-18/61 VA 02 vom damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen*)*) im Verkehrsblatt, Heft 24, vom 31. Dezember 2002 veröffentlicht. Das TL-Blatt 97 wurde aufgrund der technischen Weiterentwicklung von Beschichtungsstoffen für den Korrosionsschutz von Stahlbauten erarbeitet.
Die Stoffe nach TL/TP-KOR-Stahlbauten, Anhang E, TL-Blatt 97, sind alternativ zu Stoffen nach den Blättern 87, 94 und 95 für niedrige Applikations- und Erhärtungstemperaturen (> 3°). Die Stoffe sind daher besonders geeignet für Korrosionsschutzbeschichtungen, die in den Fertigungseinrichtungen von Stahlbaufirmen appliziert werden, weil die notwendige Verweilzeit der beschichteten Bauteile in der Fertigungseinrichtung/Halle geringer ist als bei anderen Stoffen.
Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen:
Bei Vorliegen der Voraussetzungen
Grundprüfzeugnis einer bestandenen Grundprüfung,
Fremdüberwachungsvertrag mit einem von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) anerkannten Prüfinstitut sowie
Ausführungsanweisung gemäß TL/TP-KOR-Stahlbauten, Anhang A
können Stoffe nach „TL-Blatt 97 “ auf Antrag bei der BASt in die dort geführte „Zusammenstellung der zertifizierten Beschichtungsstoffe nach den TL/TP-KOR-Stahlbauten für die Anwendung an Bauwerken und Bauteilen der Bundesverkehrswege “ aufgenommen werden.
2.
Anwendung
Das „TL/TP-KOR-Stahlbauten, Anhang E, Blatt 97 “ sowie die Festlegungen des ARS Nr. 7/2006 sind künftig bei der Planung und Ausführung von Korrosionsschutzmaßnahmen im Rahmen der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Korrosionsschutz von Stahlbauten, Ausgabe 2002 (ZTV-KOR-Stahlbauten) “ zu beachten. Dies gilt für Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung.
3.
Hinweis
Das Schreiben der Obersten Baubehörde vom 23. Januar 2003, Az.: IID8-43420-001/03, behält weiter Gültigkeit.
4.
Bezugsmöglichkeit
Das ARS Nr. 7/2006 ist im Verkehrsblatt, Heft 7, vom 15. April 2006 veröffentlicht.
Das „TL/TP-KOR-Stahlbauten, Anhang E, Blatt 97 “ ist im Internet auf der Homepage der BASt unter www.bast.de (Qualitätsbewertung) veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden.
Das „TL/TP-KOR-Stahlbauten, Anhang E, Blatt 97 “ ist in den roten Ordner „TL/TP-ING “ der Sammlung Brücken- und Ingenieurbau, der beim Verkehrsblatt-Verlag in D-44287 Dortmund, Schleefstraße 14, zu beziehen ist, einzuordnen.
Poxleitner
Ministerialdirektor

*) [Amtl. Anm.:] nunmehr: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung