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Text gilt ab: 30.09.2008
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Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchen im Rahmen von Instandsetzungs-/Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken (RI-WI-BRÜ) Ausgabe 2004

AllMBl. 2008 S. 514


913-B
Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im
Rahmen von Instandsetzungs-/Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken (RI-WI-BRÜ) Ausgabe 2004
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium
des Innern
vom 7. Juli 2008 Az.: IID8-43620-001/03
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
nachrichtlich:
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
1.
Allgemeines
Zur Entscheidungsfindung „Instandsetzung “ oder "Erneuerung “ von Straßenbrücken wurde im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW)*)*) die „Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Rahmen von Instandsetzungs-/Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken (RI-WI-BRÜ) “ erarbeitet und mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 22/2004 vom 22. September 2004, Az.: S 25/38.55.50-00/59 Va 04, bekannt gegeben.
2.
Anwendung

*) [Amtl. Anm.:] nunmehr: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)