Text gilt ab: 30.09.2008

2.5 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gemäß dieser Richtlinie sind bei Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen, deren Auftragsvolumen 3 Mio. Euro oder 50 % der reinen Baukosten des Bauwerkes zum heutigen Preisstand übersteigt.
50 % der reinen Baukosten des Bauwerkes zum heutigen Preisstand bedeutet, dass die damaligen Baukosten (ohne Planungs- und Grunderwerbskosten) zur Erstellung des Bauwerkes auf das heutige Preisniveau in Euro umgerechnet werden. Wenn die Instandsetzungs-/Erneuerungskosten 50 % dieser umgerechneten, reinen Erstellungskosten überschreiten, ist eine Untersuchung nach RI-WI-BRÜ durchzuführen.
Das Ergebnis ist Grundlage und Bestandteil der weiteren Planungsentscheidungen.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Prozentsätze der jährlichen Unterhaltungskosten den Ablösungsrichtlinien zu entnehmen sind.
Die im Richtlinientext kursiv dargestellte Schrift dient der Erläuterung.
3.
Bezugsmöglichkeit
Das ARS Nr. 22/2004 ist im Verkehrsblatt Heft 19/2004 vom 15. Oktober 2004 veröffentlicht.
Der Text der RI-WI-BRÜ und die Berechnungstabellen können auf der Homepage der BASt unter www.bast.de (Fachthemen) kostenlos als PDF-Datei bzw. Excel-Datei heruntergeladen werden. Die RI-WI-BRÜ kann in den blauen Ordner „Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauten (RI-ERH-ING) “ der Sammlung Brücken und Ingenieurbau, der beim Verkehrsblatt-Verlag in D-44287 Dortmund, Schleefstraße 14, zu beziehen ist, eingeordnet werden.
Poxleitner
Ministerialdirektor