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Text gilt ab: 01.10.2008
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§ 10
Inkrafttreten, Laufzeit

(1) Diese Dienstvereinbarung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Dienstvereinbarung gelten ihre Regelungen bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung weiter.
(2) Soweit einzelne Regelungen der Dienstvereinbarung aufgrund anderweitiger rechtlicher Regelungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der Dienstvereinbarung im Übrigen hierdurch nicht berührt.
Bayerisches Staatsministerium
des Innern
Oberste Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium
des Innern
Günter Schuster
Josef Poxleitner
Hauptpersonalrat beim
Bayerischen Staatsministerium
des Innern
Hauptpersonalrat bei der
Obersten Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium
des Innern
Ernst Ziegenheim
Horst Hartmann