Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2008

§ 1
Gegenstand und Geltungsbereich

(1) Die Dienstvereinbarung bezieht sich auf die Einführung und Anwendung des bundeseinheitlichen Verfahrensmanagementsystems für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) – Verfahrensmodul –
im Bayerischen Staatsministerium des Innern,
bei den Regierungen und
bei den sonstigen Behörden der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Bayerischen Staatsbauverwaltung für die zum Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern gehörenden Beschäftigten.
Wegen der leichteren Lesbarkeit des Vereinbarungstextes wird nachfolgend ausschließlich die männliche Form gewählt. Dies stellt keine Diskriminierung der weiblichen Beschäftigten dar.
(2) Die Grundlagen des Verfahrens ergeben sich aus dem von der Projektleitung VEMAGS des Bundeslandes Hessen erstellten Anwenderhandbuch für das Verfahrensmodul und der mit Hessen geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zu VEMAGS (VV-VEMAGS). Die Struktur der Daten ist ebenfalls im Anwenderhandbuch festgelegt.