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Text gilt ab: 01.09.2008
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7538-U

Grundstücke der Wasserwirtschaftsverwaltung (Besonderes Grundvermögen Gewässer)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
vom 8. Juli 2008, Az. 51c-U4400-2006/193-1

(AllMBl. S. 441)

Zitiervorschlag:

Grundstücke der Wasserwirtschaftsverwaltung
(Besonderes Grundvermögen Gewässer)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
vom 8. Juli 2008 Az.: 51c-U4400-2006/193-1
An die Regierungen
die Wasserwirtschaftsämter
Inhaltsübersicht
1.
Besonderes Grundvermögen Gewässer, Allgemeines Grundvermögen
2.
Beschaffung von Grundstücken
3.
Abgabe von Grundstücken innerhalb der Staatsverwaltung
4.
Veräußerung von Grundstücken, Aufhebung von Dienstbarkeiten, Pfandfreigabe
5.
Überlassung der Nutzung von Grundstücken an Stellen außerhalb der Staatsverwaltung
6.
Bestellung von dinglichen Rechten an Grundstücken
7.
Wertermittlung
8.
Teile von Grundstücken
9.
Einnahmen aus der Verwertung von Grundstücken
10.
Schlussbestimmungen
Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und in Ergänzung zur Bekanntmachung vom 21. April 2004 (FMBl S. 91) „Richtlinien für den Verkehr mit staatseigenen Grundstücken“ werden für das Besondere Grundvermögen Gewässer auf der Grundlage von Art. 9a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 5 Alt. 2 und Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Haushaltsgesetz 2005/2006 in der Fassung des Nachtragshaushaltsgesetzes vom 15. Mai 2006 (GVBl S. 195) die folgenden, die VV zu Art. 64 BayHO ergänzenden Regelungen eingeführt.