Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2008

6. Bestellung von dinglichen Rechten an Grundstücken

(zu VV Nrn. 8.3 und 8.5)
Die Bestellung von Dienstbarkeiten zugunsten der Träger von Versorgungs-/Entsorgungseinrichtungen kommt nur an solchen Grundstücken des Besonderen Grundvermögens Gewässer in Betracht, die als Ersatzland vorgesehen sind. Zur Bestellung sind die unter Nr. 2.3 genannten Dienststellen ermächtigt. Die Zustimmungsanforderungen unter Nr. 4.5 gelten entsprechend. Sie richten sich nach der Höhe der durch die Belastung des Grundstücks eintretenden Minderung seines Verkehrswerts.