Text gilt ab: 30.06.2008
Fassung: 20.05.2008
I.

Vorbemerkung
Die folgende Mustersatzung ist für den Fall entworfen, dass in die gemeindliche Entwässerungseinrichtung Schmutz- und Niederschlagswasser von an das Kanalnetz anschließbaren Grundstücken eingeleitet wird. Wenn die Gemeinde beispielsweise nur Schmutzwasser abnimmt, sind die vorgeschlagenen Mustersatzungsregelungen entsprechend abzuändern bzw. anzupassen.
Umfasst die öffentliche Entwässerungseinrichtung auch die Fäkalschlammentsorgung, ist auf das Muster einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS/EWS/FES) zu verweisen (vgl. Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 3. Juni 1988, AllMBl S. 577).
Die Mustersatzung weist folgende Alternativen auf:
1.
Beitragsteil:
2.
Gebührenteil:
a)
Vorschlag für eine Gebührensatzung, bei der die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung über die nach dem Frischwassermaßstab bemessenen Einleitungsgebühren mitabgegolten werden, und Vorschlag für eine Gebührensatzung mit „gesplitteten Abwassergebühren“;
b)
Vorschläge für Gebührensatzungen mit und ohne Grundgebühren, §§ 9, 9a der BGS/EWS;zwei Alternativen für den Grundgebührenmaßstab;
c)
Zwei Alternativen für den Niederschlagswassergebührenmaßstab, § 10a der BGS/EWS:„Gebietsabflussbeiwert“ und „tatsächlich angeschlossene versiegelte Grundstücksfläche“.