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Text gilt ab: 01.06.2008

6. 

Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich oder vorwerfbar falsche Erklärung abgegeben oder gegen mit der Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen wurde, so sollen Verträge nach VOL/B in der Regel aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.