Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2007

7. Geltungsbereich

Die Bekanntmachung gilt für die nach dem 31. Dezember 2006 neu eingestellten Beschäftigten. Die Nr. 1.2 Abs. 2 und die Nr. 2 gelten für vor dem 31. Dezember 2006 eingestellte Beschäftigte sinngemäß.