AVfV
Text gilt ab: 01.11.2019
Fassung: 08.02.2000
Abschnitt II Auswahlverfahren
Erster Teil Gemeinsame Vorschriften (§§ 7–15)
Zweiter Teil Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Leistungslaufbahn (§§ 16–17)
Dritter Teil Auswahlverfahren für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Leistungslaufbahn (§§ 18–19)
Vierter Teil Besondere Vorschriften (§ 20)