VfGHG
Text gilt ab: 01.04.2018
Fassung: 10.05.1990

Zweiter Teil Zusammensetzung und Organisation

Art. 3 Besetzung
Art. 4 Wahl der Verfassungsrichter
Art. 5 Wählbarkeit
Art. 6 Vorschläge für die Wahl der berufsrichterlichen Mitglieder
Art. 7 Vereidigung
Art. 8 Vorrang der Amtsausübung
Art. 9 Ausschließung und Ablehnung
Art. 10 Geschäftsverteilung
Art. 11 Generalsekretär
Art. 12 Befugnisse außerhalb der Sitzung; Vertretung des Präsidenten und des Generalsekretärs
Art. 13 Geschäftsstelle