Text gilt ab: 01.08.1999
Fassung: 22.07.1999
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung – sachliche Gliederung –
Lfd. Nr.
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Teil des Ausbildungsberufsbildes
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zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
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1
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Fallbezogene Rechtsanwendung
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2
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Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts (Leistungs- und Eingriffsverwaltung)
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3
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Kommunalrecht
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