VertrV
Text gilt ab: 01.12.2021
Fassung: 26.10.2021

Teil 2 Allgemeine Vertretungsbehörden

§ 2 Sachliche Zuständigkeit im Allgemeinen
§ 3 Örtliche Zuständigkeit, Ausgangsbehörde
§ 4 Verfahren kostenrechtlicher Art
§ 5 Vertretung in besonderen Fällen aus dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz
§ 6 Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit
§ 7 Beteiligung als Drittschuldner
§ 8 Beteiligung als Vertreter des Drittschuldners
§ 9 Verfahren vor Schiedsgerichten
§ 10 Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union