Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2007

4. Zusammensetzung des Beirats

4.1 

Der Beirat besteht aus 13 ständigen Mitgliedern, die sich zusammensetzen aus:
einer Vertreterin oder einem Vertreter der Staatskanzlei,
einer Vertreterin oder einem Vertreter des Staatministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen,
einer Vertreterin oder einem Vertreter des Staatsministeriums des Innern,
einer Vertreterin oder einem Vertreter des Hauses des Deutschen Ostens,
einer Vertreterin oder einem Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern,
einer Vertreterin oder einem Vertreter der kommunalen Spitzenverbände,
sechs Vertreterinnen oder Vertretern der beim Bund der Vertriebenen, Landesverband Bayern e. V., organisierten landsmannschaftlichen Gruppen, auf Vorschlag des Bundes der Vertriebenen, Landesverband Bayern e. V., und
der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Bundes der Vertriebenen, Landesverband Bayern e. V.

4.2 

Für jedes Mitglied kann ein stellvertretendes Mitglied benannt werden.

4.3 

1Zu einzelnen Themen können auf Vorschlag des Bundes der Vertriebenen, Landesverband Bayern e. V., bis zu drei weitere Personen zur Beratung beigezogen werden. 2Das Staatministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen kann zu bestimmten Themen Vertreter der betroffenen Ressorts der Staatsregierung zur Beratung zuziehen. 3Die beratenden Personen sind nicht stimmberechtigt.

4.4 

Die Besetzung des Beirats soll geschlechtlich ausgewogen erfolgen.