Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2007

10. Aufwendungsersatz

10.1 

Die Tätigkeit der Mitglieder des Beirats und deren Stellvertreter ist ehrenamtlich.

10.2 

1Die vom Bund der Vertriebenen, Landesverband Bayern e. V., vorgeschlagenen Mitglieder des Beirats beziehungsweise deren Stellvertreter erhalten für die mit der ehrenamtlichen Tätigkeit zusammenhängenden Reisen oder Gänge Reisekostenvergütung nach den für bayerische Staatsbeamte der Besoldungsgruppe 15 der Bundesbesoldungsordnung A geltenden Vorschriften. 2Vergütet werden die Kosten für eine Bahnfahrt zweiter Klasse der Deutschen Bahn AG.

10.3 

1Neben der Reisekostenvergütung kann den ehrenamtlichen Mitgliedern nach Nr. 10.2 beziehungsweise deren Stellvertretern für jede Teilnahme an einer Sitzung des Beirats eine Sitzungsvergütung geleistet werden. 2Sie bemisst sich nach dem Tagegeld für eintägige Dienstreisen eines bayerischen Staatsbeamten der Besoldungsgruppe A 15.

10.4 

1Die Ausgabenbefugnis für die nach den Nrn. 10.2 und 10.3 entstehenden Kosten bemisst sich nach dem Haushaltsansatz bei Kapitel 10 06 Titel 412 01 des Staatshaushalts. 2Die Mittelbewirtschaftung erfolgt durch das Haus des Deutschen Ostens. 3Die Abrechnungen werden vom Bund der Vertriebenen, Landesverband Bayern e. V., erstellt. 4In die Abrechnungen ist der Hinweis aufzunehmen, dass Reisekosten beziehungsweise Sitzungsvergütung anteilig steuerpflichtig sind.