Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2007

6. Vorsitz des Beirats

1Den Vorsitz im Beirat führt die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen, Landesverband Bayern e. V., oder eine mit dessen Vertretung beauftragte Person. 2Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Beirats leitet die Sitzungen. 3Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Beirats oder eine von dieser Person benannte Vertreterin oder ein benannter Vertreter nimmt die Vertretung des Beirats im Landesplanungsbeirat wahr.