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Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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97-B

Richtlinie zum Förderprogramm von Bürgerbusprojekten

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 8. Februar 2019, Az. 62-3524.5-1-1

(BayMBl. Nr. 162)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinie zum Förderprogramm von Bürgerbusprojekten vom 8. Februar 2019 (BayMBl. Nr. 162), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 1. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 712) geändert worden ist

1Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) stellt einen wesentlichen Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Freistaat dar. 2Ehrenamtliche Bürgerbusprojekte können den ÖPNV vor Ort sinnvoll ergänzen und das Fahrtangebot ausweiten. 3Zur Unterstützung und der Ausweitung dieser lokal organisierten ehrenamtlichen Verkehrsangebote fördert der Freistaat Bayern die Ausgaben für die Anschaffung von Fahrzeugen, den Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung und die Organisation der Verkehrsangebote insbesondere in Bürgerbusvereinen. 4Hiermit kann die Mobilität der Bevölkerung gerade außerhalb der Verdichtungsräume verbessert werden. 5Für die Förderung gelten die nachstehenden Richtlinien und die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere die Verwaltungsvorschriften zu den Art. 23 und 44 BayHO). 6Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.