Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

6. Art und Umfang der Förderung

6.1 

Förderzeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr.

6.2 Förderungen nach Nr. 2.2 – Organisationspauschale

6.2.1 

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Weg der Festbetragsfinanzierung gewährt.

6.2.2 

1Der Festbetrag beträgt 2 000 Euro für das volle Kalenderjahr. 2Soweit der Bewilligungszeitraum nicht das gesamte Kalenderjahr umfasst, ist der Festbetrag für jeden angefangenen Monat auf 1/12 des Festbetrages festzusetzen.

6.3 Förderungen nach Nr. 2.3 – Fahrzeugförderung

6.3.1 

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Weg der Anteilsfinanzierung gewährt.

6.3.2 

1Die Förderquote beträgt 50 %, jedoch höchstens bis zu 20 000 Euro, der Gesamtausgaben für den Erwerb des Fahrzeugs. 2Für Fahrzeuge, die über mindestens einen barrierefrei zugänglichen Rollstuhlplatz verfügen, wird der Höchstförderbetrag auf 30 000 Euro erhöht.

6.3.3 

Wenn das Fahrzeug über einen besonders emissionsarmen Antrieb, beispielsweise einen reinen Elektroantrieb verfügt, wird der unter 6.3.2 vorgesehene Höchstbetrag um 2 500 Euro erhöht.

6.3.4 

1Die Erlöse für die Veräußerung eines geförderten Altfahrzeugs sind für die Zwecke des Bürgerbusvereins, etwa die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs zu verwenden. 2Wenn die Verkaufserlöse des Altfahrzeugs deutlich von den durchschnittlichen Verkaufswerten eines vergleichbaren Fahrzeugs abweichen, kann die Förderung für die Ersatzbeschaffung entsprechend reduziert werden.

6.4 Förderungen nach Nr. 2.4 – Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung

6.4.1 

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Weg der Festbetragsfinanzierung.

6.4.2 

Der Festbetrag beträgt 200 Euro je nachgewiesenem Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Die Pauschale deckt insbesondere folgende Ausgaben ab:
Verwaltungsgebühren der Führerscheinstellen für die Ausstellung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung,
Gebühren für die Ausstellung eines Führungszeugnisses,
Ausgaben für die Durchführung der erforderlichen medizinischen, augenärztlichen beziehungsweise psychologischen Untersuchungen.