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Text gilt ab: 01.06.2006

1. Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung

Die Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Bayern, das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie das Staatsministerium für Unterricht und Kultus haben am 24. April 2006 eine Rahmenvereinbarung über Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern geschlossen. Diese Rahmenvereinbarung wird im Anhang wiedergegeben. Die in der Rahmenvereinbarung geschlossenen Richtlinien sind von der Schule zu beachten.