Inhalt

RLS-90
Text gilt ab: 28.06.2006
Gesamtansicht
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument (inaktiv)

913-B

Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
– RLS-90

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 6. Juni 2006, Az. IID9-43812-001/90

(AllMBl. S. 207)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90 vom 6. Juni 2006 (AllMBl. S. 207)

An
die Regierungen
die Autobahndirektionen
die Staatlichen Bauämter
die Straßenbauämter
nachrichtlich an
die Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern
die Staatlichen Hochbauämter
die Landkreise
die Städte
die Gemeinden
Verzeichnis der Anlage

1. 

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 5/2006 vom 17. Februar 2006 Az. S 13/7144.4/01 mitgeteilt :
„Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 8/1990 vom 10. April 1990 - StB 11/14.86.22-01/25 Va 90 - habe ich die „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90“ für Bundesfernstraßen eingeführt und darauf hingewiesen, dass das Kapitel 4 der RLS-90 beim Vollzug der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) anzuwenden ist.
Die Tabelle B der 16. BImSchV, die der Tabelle 4 der RLS-90 entspricht, enthält eine Fußnote mit dem Hinweis, dass für lärmmindernde Straßenoberflächen, bei denen auf Grund neuerer bautechnischer Entwicklungen eine dauerhafte Lärmminderung nachgewiesen ist, auch andere Korrekturwerte DStrO berücksichtigt werden können. Mit dem im Bezug genannten ARS habe ich weitere Beispiele zur Fußnote dieser Tabelle genannt.
Bei der Weiterentwicklung Lärm mindernder Fahrbahnoberflächen hat sich die Betondecke mit Waschbetonoberfläche als eine Bauweise herauskristallisiert, die neben einer dauerhaften Lärmminderung (siehe Anlage) gegenüber der Betondecke mit Längstexturierung durch Jutetuch den Vorteil einer größeren Griffigkeitsreserve bietet.
Um den Sicherheitsgewinn hinsichtlich der Griffigkeit zu nutzen, wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Betondecke mit Waschbetonoberfläche im Austausch mit der Betonbauweise mit Jutetuch-Längstexturierung als Fußnote der Tabelle B der 16. BImSchV aufgenommen. Dazu wird im ARS Nr. 14/1991 Nr. 2 wie folgt gefasst:
„2. Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche DStrO = -2,0 dB(A)“

2. 

Auf die Neufassung der Fußnote der Tabelle B der 16. BImSchV, die der Tabelle 4 der RLS-90 entspricht, durch Änderung des ARS Nr. 14/1991 Nr. 2 wird hingewiesen. Der Korrekturwert der im Austausch für die Betonbauweise mit Jutetuch-Längstexturierung aufgenommenen Betondecke mit Waschbetonoberfläche ist bei der Berechnung des Beurteilungspegels für unterschiedliche Straßenoberflächen bei Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und den von den Staatlichen Bauämtern (Straßenbauämtern) betreuten Kreisstraßen zu berücksichtigen.

3. 

Der Austausch der Betonbauweise mit Jutetuch-Längstexturierung gegen die Betonbauweise mit Waschbetonoberfläche in der Fußnote der Tabelle B hat nach Mitteilung des BMVBS ausschließlich bautechnische Gründe und bedeutet nicht, dass die tatsächliche lärmtechnische Wirkung der Jutetuch-Längstexturierung anders zu beurteilen wäre als bisher berücksichtigt.
Es besteht daher keine Notwendigkeit, laufende Vergabeverfahren oder Baumaßnahmen, in denen eine Jutetuch-Längstexturierung vorgesehen ist, wegen der neuen Fußnote der Tabelle B abzuändern. Ebenso kann bei Lärmpegelberechnungen an bestehenden Straßen mit einer Jutetuch-längstexturierten Betonoberfläche weiterhin ein DStrO = -2 db(A) angesetzt werden.

Poxleitner
Ministerialdirektor