RLS-90
Text gilt ab: 28.06.2006

3. 

Der Austausch der Betonbauweise mit Jutetuch-Längstexturierung gegen die Betonbauweise mit Waschbetonoberfläche in der Fußnote der Tabelle B hat nach Mitteilung des BMVBS ausschließlich bautechnische Gründe und bedeutet nicht, dass die tatsächliche lärmtechnische Wirkung der Jutetuch-Längstexturierung anders zu beurteilen wäre als bisher berücksichtigt.
Es besteht daher keine Notwendigkeit, laufende Vergabeverfahren oder Baumaßnahmen, in denen eine Jutetuch-Längstexturierung vorgesehen ist, wegen der neuen Fußnote der Tabelle B abzuändern. Ebenso kann bei Lärmpegelberechnungen an bestehenden Straßen mit einer Jutetuch-längstexturierten Betonoberfläche weiterhin ein DStrO = -2 db(A) angesetzt werden.