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RLS-90
Text gilt ab: 28.06.2006

1. 

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 5/2006 vom 17. Februar 2006 Az. S 13/7144.4/01 mitgeteilt :
„Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 8/1990 vom 10. April 1990 - StB 11/14.86.22-01/25 Va 90 - habe ich die „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90“ für Bundesfernstraßen eingeführt und darauf hingewiesen, dass das Kapitel 4 der RLS-90 beim Vollzug der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) anzuwenden ist.
Die Tabelle B der 16. BImSchV, die der Tabelle 4 der RLS-90 entspricht, enthält eine Fußnote mit dem Hinweis, dass für lärmmindernde Straßenoberflächen, bei denen auf Grund neuerer bautechnischer Entwicklungen eine dauerhafte Lärmminderung nachgewiesen ist, auch andere Korrekturwerte DStrO berücksichtigt werden können. Mit dem im Bezug genannten ARS habe ich weitere Beispiele zur Fußnote dieser Tabelle genannt.
Bei der Weiterentwicklung Lärm mindernder Fahrbahnoberflächen hat sich die Betondecke mit Waschbetonoberfläche als eine Bauweise herauskristallisiert, die neben einer dauerhaften Lärmminderung (siehe Anlage) gegenüber der Betondecke mit Längstexturierung durch Jutetuch den Vorteil einer größeren Griffigkeitsreserve bietet.
Um den Sicherheitsgewinn hinsichtlich der Griffigkeit zu nutzen, wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Betondecke mit Waschbetonoberfläche im Austausch mit der Betonbauweise mit Jutetuch-Längstexturierung als Fußnote der Tabelle B der 16. BImSchV aufgenommen. Dazu wird im ARS Nr. 14/1991 Nr. 2 wie folgt gefasst:
„2. Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche DStrO = -2,0 dB(A)“