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Text gilt ab: 16.09.2020
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962-B

Aufhebung der Flugplatzeigenschaft und des Bauschutzbereichs des Militärflugplatzes Landsberg/Lech

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 26. August 2020, Az. 56-3721.1-1-2

(BayMBl. Nr. 526)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Aufhebung der Flugplatzeigenschaft und des Bauschutzbereichs des Militärflugplatzes Landsberg/Lech vom 26. August 2020 (BayMBl. Nr. 526)

Das Luftfahrtamt der Bundeswehr hat den Rechtsstatus des Militärflugplatzes Landsberg/Lech in Penzing für beendet erklärt und den nach § 12 Luftverkehrsgesetz festgelegten Bauschutzbereich aufgehoben. Das Nähere ergibt sich aus der in der Anlage abgedruckten Öffentlichen Bekanntmachung des Luftfahrtamtes der Bundeswehr vom 4. August 2020.
Anlage Schreiben des Luftfahrtamts der Bundeswehr vom 4. August 2020
Helmut Schütz
Ministerialdirektor