Inhalt

Text gilt ab: 08.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

3.1 

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2017 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

3.2 

Mit Ablauf des 31. Oktober 2017 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie über die Vergütung an anerkannte Prüfer, die im Vollzug der LuftPersV sowie der Bekanntmachungen der Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten (Flugzeug) – JAR-FCL 1 deutsch – und Piloten (Hubschrauber) – JAR-FCL 2 deutsch – tätig werden vom 13. Dezember 2006 (AllMBl. S. 699) außer Kraft.