Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2018

2. Anwendung

Das Korrekturblatt und der überarbeitete Anhang 8 sind ab 1. Juli 2018 bei der Zustandserfassung und -bewertung im Zuge von Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden.