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Text gilt ab: 29.08.2005
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Verwertung von Asphaltgranulat im Straßenbau in Bayern, ZTV VAG-StB 02 und Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, RuVA-StB 01

AllMBl. 2005 S. 300


913-B
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Verwertung
von Asphaltgranulat im Straßenbau in Bayern, ZTV VAG-StB 02
und
Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen
mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die
Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau,
RuVA-StB 01
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium
des Innern
vom 16. August 2005 Az.: IID9-43433-001/90
An
die Regierungen
die Autobahndirektionen
die Straßenbauämter
das Straßen- und Wasserbauamt*)*)
nachrichtlich:
das Landesamt für Steuern**)**)
die Staatlichen Hochbauämter
die Landkreise
die Städte
die Gemeinden

*) [Amtl. Anm.:] nunmehr: ist zum 01.01.2006 aufgehoben worden
**) [Amtl. Anm.:] nunmehr: Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern