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Text gilt ab: 29.08.2005
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6. Meldungen

Mit Bekanntmachung vom 26. Juli 1990 (AllMBl S. 635) wurde eine jährliche Meldung der anfallenden und wieder verwendeten Mengen an Ausbauasphalt zum 1. März eingeführt. Nach Aufhebung der Bekanntmachung (Bekanntmachung vom 25. März 1996, AllMBl S. 196) wurde diese Regelung mit Rundschreiben vom 24. Januar 1997 verlängert. Die Meldung ist ab sofort nicht mehr vorzulegen. Das Rundschreiben vom 24. Januar 1997, Az.: IID9-43415-009/90, wird aufgehoben.
Dölker
Ministerialdirigent