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Text gilt ab: 26.03.2002
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913-B
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Vermessung (RAS-Verm), Ausgabe 2001

Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
vom 19. Februar 2002, Az. IID2-43411-006/91

(AllMBl. S. 167)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern über die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Vermessung (RAS-Verm), Ausgabe 2001 vom 19. Februar 2002 (AllMBl. S. 167)

An
die Regierungen
die Autobahndirektionen
die Straßenbauämter
das Straßen- und Wasserbauamt
nachrichtlich an
die Oberfinanzdirektionen
die Landkreise
die Städte
die Gemeinden
die Staatlichen Hochbauämter

I. 

Die „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Vermessung (RAS-Verm)“ wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und unter Mitwirkung von Vertretern der Straßenbauverwaltungen der Länder, der Wissenschaft und Forschung sowie der Bauindustrie überarbeitet und als Ausgabe 2001 neu herausgegeben. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 22/2001 vom 30.11.2001 die RAS-Verm, Ausgabe 2001, für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt.

II. 

Die „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Vermessung (RAS-Verm)“ gelten für die Ausführung vermessungstechnischer Leistungen im Straßen- und Verkehrswesen bei Entwurf, Neubau, Ausbau, Grunderwerb, Unterhaltung, Betrieb sowie der Dokumentation von Straßenverkehrsanlagen. Darüber hinaus bestehende Regelungen wie die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau" (ZTV Verm – StB 01) bleiben hiervon unberührt.
Die RAS-Verm, Ausgabe 2001, sind künftig für die Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und die von den Straßenbauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden. Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird die Anwendung empfohlen.

III. 

Die RAS-Verm, Ausgabe 2001, sind als grundlegendes Regelwerk anzusehen und dienen der Koordinierung sämtlicher Straßenvermessungsaktivitäten. Sie regeln unter Beachtung der sich weiter entwickelnden Verfahren der Vermessungstechnik die speziellen vermessungstechnischen Anforderungen im Straßen- und Verkehrswesen.

IV. 

Die RAS-Verm, Ausgabe 2001, ersetzen die "Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Vermessung (RAS-Verm)" Ausgabe 1990. Die dazu ergangene Bekanntmachung vom 07.11.1991, Gz. IID2-43411-006/91 (AllMBl S. 909) wird aufgehoben.

V. 

Die RAS-Verm, Ausgabe 2001, können beim FGSV-Verlag, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, bezogen werden.

Schneider
Ministerialdirektor
EAPl 631
AllMBl 2002 S. 167
GAPl 4341