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Text gilt ab: 01.02.2018

3. Zu Abschnitt 14.2 der ZTV E-StB 17

1Gemäß Abschnitt 14.2 ZTV E-StB 17 können Eigenüberwachungsprüfungen und Kontrollprüfungen nur miteinander verglichen werden, wenn bei beiden die gleiche Methode angewendet wird. 2In den Vorbemerkungen zum Leistungsbereich LB 904 der LB StB-By ist daher geregelt, dass als Prüfmethode für die Verdichtungskennwerte im Erdbau die Methode M3 festgelegt wird, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.